Zustellung behördlicher Schriftstücke

Allgemeine Informationen

Ab dem 01.01.2020 wurde für Bürgerinnen und Bürger das „Recht auf elektronischen Verkehr“ mit den Gerichten und Verwaltungsbehörden gemäß E‑Government-Gesetz eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt sind, bis auf wenige Ausnahmefälle (z.B. Reisepass), alle Zustellungen von Behörden elektronisch vorzunehmen, wenn sich der Adressat für die elektronische Zustellung registriert hat.

Alle Unternehmen sind spätestens ab 1. Jänner 2020 zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung verpflichtet.

Der Zugang erfolgt für Unternehmen über das einheitliche – auch im Unternehmensserviceportal (USP) verfügbare – elektronische Postfach „MeinPostkorb“. Zur Nutzung des Moduls „MeinPostkorb“ muss das Unternehmen über ein USP-Konto und einen USP-Anwender als „Postbevollmächtigter“ verfügen. Die Registrierung zur elektronischen Zustellung erfolgt für Unternehmen im USP unter www.usp.gv.at. Für Privatpersonen ist das elektronische Postfach „MeinPostkorb“ über www.oesterreich.gv.at sowie über die App „Digitales Amt“ verfügbar.

Seit 01.12.2019 wird das sogenannte Teilnehmerverzeichnis zur Ermittlung der elektronischen Adressierbarkeit für behördliche Zustellungen herangezogen. Bestimmte Unternehmer werden automatisch (beispielsweise aus FinanzOnline und Kunden der elektronischen Zustelldienste) in dieses Teilnehmerverzeichnis übernommen. Unternehmer, die automatisch in das Teilnehmerverzeichnis übernommen werden, erhalten eine diesbezügliche Information (Benachrichtigung in der Databox von FinanzOnline). Ab 01.12.2019 wurden Privatpersonen, die bei einem elektronischen Zustelldienst registriert waren, automatisch in dieses Teilnehmerverzeichnis aufgenommen.
Seitens der Marktgemeinde Tieschen besteht keinerlei Möglichkeit einer Einflussnahme auf die (automatische) Übernahme in dieses Teilnehmerverzeichnis. Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort www.bmdw.gv.at veröffentlicht auf seiner Homepage laufend weitere Informationen zur elektronischen Zustellung. Auch die Homepage der Wirtschaftskammer Steiermark www.wko.at bietet weitreichende und detaillierte Informationen zu diesem Thema.

Elektronische Zustellung mit LetterLink
Eine weitere Variante der elektronischen Zustellung ist der sogenannte LetterLink. Wenn Sie als Privatperson die Vorschreibungen der Marktgemeinde Tieschen per-EMail erhalten möchten, können Sie die Zustellung mittels LetterLink beantragen.

Eine Einwilligungserklärung steht nachstehend zum Download zur Verfügung. Sobald diese Einwilligung eingelangt ist, wird die Zustellung von uns umgestellt und Sie erhalten die Sendungen zukünftig auf Ihre angegebene E-Mail Adresse.
Wichtig: Entgegen dem elektronischen Postfach (MeinPostkorb) erhalten Sie mit dem Letterlink keine nachweislichen Zustellungen (RSa bzw. RSb). Diese Sendungen werden wie gewohnt auf dem Postweg zugestellt.

Dokumente und Links zum Thema

  • Einwilligungserklärung zur Zustellung mittels Letter-Link
    Erhalten Sie die Vorschreibung der Marktgemeinde Tieschen bequem auf Ihre E-Mail-Adresse
    Link: Einwilligungserklärung
  • Weitere Informationen zur Elektronischen Zustellung
    Link zum Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
    Elektronische Zustellung (bmf.gv.at) https://www.bmf.gv.at/services/Elektronische-Zustellung